Erbrecht
Kontakt
Rechtsanwalt in Hamburg
Rolf Schmitman gen. Pothmann
Duvenstedter Triftweg 13
22397 Hamburg
Tel: 040 / 601 11 14
Mobil: 0179 / 203 10 38
Fax: 040 / 601 08 62
E-Mail: ra.pothmann@t-online.de
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E-Mail: ra.pothmann@t-online.de
Seit 1985 bin ich als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Erbrecht in Hamburg Sasel aktiv. Dabei habe ich sowohl Erben vertreten, die gegen Dritte Ansprüche abwehren wollten als auch Pflichtteilsberechtigte, die Ansprüche gegen den Erben geltend machen wollten. Nehmen Sie meine langjährige Erfahrung als Rechtsanwalt für Erbrecht in Hamburg in Anspruch. Schwierig ist im Erbrecht oft die Frage zu beurteilen, ob ein Erbe oder ein Pflichtteilsberechtigter ein Erbe annimmt oder besser gestellt ist, wenn er das Erbe ausschlägt. Die Beratungstätigkeit im Erbrecht erstreckt sich auf die Testamentsberatung, die Beratung bei der Abwicklung einer Erbschaft und die wichtige Frage, ob man eine Erbschaft annimmt oder ausschlägt. Beraten kann ich Sie auch über eine Vorsorgevollmacht oder über das Thema Patientenverfügung.
Da ich diese Kanzlei als Einzelanwalt betreibe, können Sie als Mandant sicher sein, dass Sie während des gesamten Verfahrens von mir betreut werden. In den Jahren meiner Tätigkeit sind alle Termine von mir persönlich wahrgenommen worden. Auf die persönliche Betreuung meiner Mandanten lege ich besonderen Wert.
Die erste Frage, die sich beim Anfall einer Erbschaft stellt: Nimmt man die Erbschaft an? Hier muss man unverzüglich ermitteln, ob der Nachlass positiv ist oder ob die Schulden überwiegen. Beachten Sie die Ausschlagungsfrist des § 1944 BGB. Diese beträgt i.d.R. 6 Wochen ab Kenntnis vom Anfall und vom Grund der Erbschaft. Es ist also Eile geboten und Sie sollten sich umgehend anwaltlich beraten lassen. Denn Sie haften auch für die Schulden, die Sie im Rahmen der Erbschaft übernehmen. Hier gibt es die Möglichkeit, die Haftung mittels eines Inventarverzeichnisses zu beschränken. Lassen Sie sich beraten. Ein auf Erbrecht spezialisierter Rechtsanwalt kennt die Tricks.
Zunächst sollten Sie den Erben zur Auskunft über den Nachlass auffordern bzw. auffordern lassen. Rechtzeitige anwaltliche Beratung ist auch hier zu empfehlen. I. d. R. sind diese ersten Auskünfte unvollständig. Oftmals wird keine vollständige Auskunft über Schenkungen erteilt. Schenkungen an Dritte während der letzten 10 Jahre sind bei der Pflichtteilsergänzungsberechnung zu berücksichtigen. Soweit es sich um Schenkungen an den Ehegatten handelt, sind ggf. auch frühere Schenkungen zu berücksichtigen.
Kompliziert ist die Rechtslage bei Schenkungen, die länger als 10 Jahre zurückliegen, bei denen sich der Erblasser aber nicht vollständig von dem Gegenstand getrennt hat. Als Beispiel ist die Grundstücksschenkung an den Erben oder an Dritte mit Einräumung eines Wohnrechts zu nennen. In diesem Fall haben Sie durchaus Chancen, dass auch ältere Schenkungen bei der Pflichtteilsberechnung zu berücksichtigen sind.
Unvollständig sind Auskünfte der Erben im Erbrecht auch häufig, wenn es um Zuwendungen aus Lebensversicherungen oder um Zahlungen an den Erblasser bzw. Erben nach dem Tod des Erblassers geht.
Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass Sie für die Durchsetzung Ihrer Pflichtteilsansprüche im Erbrecht mit einem Rechtsanwalt mehr erreichen als ohne.
Die Rechtsschutz-Versicherung erstattet im Erbrecht i. d. R. nur die Kosten für eine Beratung. Dies gilt meist nur dann, wenn der Rechtsanwalt keine andere Tätigkeit für den Mandanten in dieser Sache erbringt. Wie dies Ihre Rechtsschutz-Versicherung handhabt, sollten Sie bei Ihrer Rechtsschutz-Versicherung erfragen. Sofern die Rechtsschutz-Versicherung einen Teil der Kosten erstattet, wird dieser von mir angerechnet, so dass Sie entsprechend weniger bezahlen.
Für weitere Fragen, insbesondere die Sie betreffenden Einzelfragen, stehe ich gern zur Verfügung. Rufen Sie an und stimmen Sie kurzfristig einen Termin mit mir ab. Ich bin gern bereit, Sie in Ihren Erbrechtsangelegenheiten zu vertreten.
Für weitere Informationen zu Erbrecht & Erbschaft: