Arbeitsrecht
Kontakt
Rechtsanwalt in Hamburg
Rolf Schmitman gen. Pothmann
Duvenstedter Triftweg 13
22397 Hamburg
Tel: 040 / 601 11 14
Mobil: 0179 / 203 10 38
Fax: 040 / 601 08 62
E-Mail: ra.pothmann@t-online.de
Rechtsanwalt in Hamburg
Rolf Schmitman gen. Pothmann
Duvenstedter Triftweg 13
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E-Mail: ra.pothmann@t-online.de
Seit 1985 bin ich als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunktgebiet Arbeitsrecht in Hamburg Sasel aktiv. Ich halte es für richtig, im Arbeitsrecht sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer tätig zu sein. Ich habe dabei die Erfahrung gemacht, dass man so die Interessen des einzelnen Mandanten aus unterschiedlichen Perspektiven zu betrachten lernt und diese am besten vertreten kann. Nutzen Sie deshalb meine langjährige Kompetenz als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg.
Da ich diese Kanzlei als Einzelanwalt betreibe, können Sie als Mandant sicher sein, dass Sie während des gesamten Verfahrens von mir betreut werden. In den Jahren meiner Tätigkeit sind alle Termine von mir persönlich wahrgenommen worden. Auf die persönliche Betreuung meiner Mandanten lege ich besonderen Wert.
Wenn ich Sie auf Arbeitnehmerseite als Rechtsanwalt im Arbeitsrecht vertrete, werde ich in der Regel zunächst Kontakt mit Ihrem Arbeitgeber aufnehmen, um eine außergerichtliche Regelung des Konfliktes herbeizuführen. Nach meinen Erfahrungen führen diese Bemühungen im Arbeitsrecht eher selten zu einer Einigung. Sie liegen jedoch im Interesse des Arbeitnehmers, um einen Konflikt flach zu halten. Anschließend würde ein Arbeitsgerichtsverfahren von mir eingeleitet werden. Ich würde für Sie eine Klagschrift einreichen. Beim Arbeitsgericht wird der Gütetermin sehr schnell angesetzt (in Hamburg i.d.R. in 4-6 Wochen). In der Güteverhandlung beim Arbeitsgericht werden die meisten Arbeitsgerichtsverfahren auf dem Wege des Vergleichs abgeschlossen. Der vorsitzende Richter erklärt den Parteien zunächst, worum es geht, wie er die Rechtslage einschätzt, und wen die Beweislast für einzelne Fragen trifft. Als Rechtsanwalt werde ich in der Verhandlung Ihre Rechtsauffassung kompetent und sachgerecht vertreten.
An den vom Arbeitsrichter mitgeteilten Erfolgsaussichten orientiert sich im Arbeitsrechtsstreit der vom Gericht vorgeschlagene Vergleich. Wenn dieser von beiden Parteien akzeptiert wird, ist das Verfahren abgeschlossen. Dabei erreiche ich durch kompetente Vorbereitung des Verfahrens i. d. R. Abfindungen, die über dem Regelbereich liegen. Sollte keine Einigung möglich sein, setzt das Arbeitsgericht einen neuen Termin als Kammertermin fest. Dieser Termin wird in Hamburg in der Regel nicht vor einem halben Jahr angesetzt. In der Zwischenzeit werden durch die Rechtsanwälte in Schriftsätzen die Tatsachen und Beweismittel detailliert vorgetragen. Das Arbeitsgericht versucht den nächsten Termin so vorzubereiten, dass in diesem bereits Zeugen vernommen werden können. Im Arbeitsrecht findet der zweite Termin vor der Kammer statt. Die Kammer ist besetzt mit dem Arbeitsrichter, der den ersten Termin geleitet hat und zwei Beisitzern, die keine ausgebildeten Juristen sein müssen. In der Kammersitzung führt der Arbeitsrichter zunächst in den Sach- und Streitstand ein. Als Rechtsanwalt ist es hier wichtig, übersehene Argumente der eigenen Rechtsauffassung zu ergänzen. Der Arbeitsrichter wird erneut versuchen, den Streit gütlich beizulegen. Gelingt dies nicht, wird das Arbeitsgericht i. d. R. am Schluss der Sitzung eine Entscheidung treffen. Dies kann ein Urteil oder ein Beweisbeschluss in Verbindung mit einem neuen Termin sein.
Ein Urteil kann mit der Berufung angegriffen werden. Hierzu ist eine Beschwer in Höhe von EUR 600.- notwendig oder das Arbeitsgericht muss die Berufung zulassen. Das Berufungsverfahren findet vor dem Landesarbeitsgericht statt. Mit dem dortigen Verfahren sollten Sie sich jedoch erst beschäftigen, wenn es soweit ist.
Wenn Sie als Arbeitgeber einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht suchen, sollten Sie sich rechtzeitig beraten lassen. Viele Streitigkeiten mit Arbeitnehmern können vermieden werden, wenn die Maßnahmen, die Sie ergreifen wollen, vorher anwaltlich geprüft werden. Im Übrigen verbessern Sie damit Ihre Erfolgsaussichten in einem späteren Rechtsstreit. Haben Sie schon einmal Ihre Arbeitsverträge rechtlich prüfen lassen? Wissen Sie, wie man eine Abmahnung richtig schreibt? Alle diese Fragen bedürfen rechtskundiger Beratung. Sollten Sie bereits verklagt worden sein, werde ich Ihre Interessen kompetent und zielstrebig vertreten.
Sollten Sie eine Rechtsschutz-Versicherung haben, kann ich Sie ebenfalls gern vertreten. Ich arbeite mit allen Rechtsschutz-Versicherern zusammen. Wenn die Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, kann ich für Sie Prozesskostenhilfe beantragen.
Für weitere Fragen, insbesondere die Sie betreffenden Einzelfragen, stehe ich gern zur Verfügung. Rufen Sie an und stimmen Sie kurzfristig einen Termin mit mir ab. Ich bin bereit, Sie vor allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten in Deutschland zu vertreten.
Für weitere Informationen zum Thema Arbeitsrecht: