Preloader

Verkehrsrecht

Kontakt

Rechtsanwalt in Hamburg
Rolf Schmitman gen. Pothmann
Duvenstedter Triftweg 13
22397 Hamburg

Tel: 040 / 601 11 14
Mobil: 0179 / 203 10 38
Fax: 040 / 601 08 62
E-Mail: ra.pothmann@t-online.de

Meine Tätigkeit im Verkehrsrecht

Seit 1985 bin ich als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Verkehrsrecht in Hamburg Sasel aktiv. Dabei bin ich sowohl in der Unfallschaden Regulierung tätig als auch im Verkehrsstraf- und Verkehrsordnungswidrigkeitsrecht.

Die Kanzlei

Da ich diese Kanzlei als Einzelanwalt betreibe, können Sie als Mandant sicher sein, dass Sie während des gesamten Verfahrens von mir betreut werden. In den Jahren meiner Tätigkeit sind alle Termine von mir persönlich wahrgenommen worden. Auf die persönliche Betreuung meiner Mandanten lege ich besonderen Wert.

Worauf Sie als Geschädigter für die Unfallschaden Regulierung achten sollten

Bei einem Verkehrsunfall sollten Sie Beweise für den Verlauf des Unfalls und den Unfallschaden sammeln. Lassen Sie sich von Zeugen Namen und Anschrift geben. Machen Sie Fotos von der Unfallstelle und den beteiligten Fahrzeugen. Wenn Sie der Auffassung sind, dass Sie an dem Unfall keine Schuld trifft, schreiben Sie den Unfallhergang möglichst mit Skizze auf und lassen Sie sich diesen von dem Unfallgegner bestätigen. Geben Sie jedoch kein Schuldanerkenntnis ab. Im Zweifel, z.B. wenn Sie sich mit dem Unfallgegner nicht einigen können, bei größeren Schäden oder verletzten Personen, sollten Sie die Polizei holen. Ich empfehle jedoch, keine Aussage bei dem Polizeibeamten zu machen, insbesondere nicht, wenn Sie meinen, Sie könnten an dem Unfall schuld sein.

Sammeln Sie Rechnungen und Belege für alle Schadenpositionen.

Im Falle von Körperverletzungen sollten Sie ein Schmerztagebuch führen, um Tag für Tag Ihre Schmerzen und Unfallfolgen belegen zu können. Auf jeden Fall sollten Sie rechtzeitig einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht aufsuchen. Die individuelle Rechtsberatung ist möglichst frühzeitig notwendig, damit von Ihnen die notwendigen Belege und Beweise gesammelt werden können. Meine Erfahrung geht dahin, dass ich als Rechtsanwalt für Verkehrsrecht bei nahezu jedem Unfall höhere Schadensersatzsummen durchsetze, als die Versicherung freiwillig zu zahlen bereit ist.

Wenn Sie an einem Unfall keine Schuld haben, empfiehlt es sich immer, einen Rechtsanwalt für Verkehrrecht aufzusuchen. Die Kosten übernimmt i.d.R. die gegnerische Versicherung.

Worauf Sie bei Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstrafsachen achten sollten

Ich empfehle meinen Mandanten, grundsätzlich keine Aussage vor der Polizei zu machen. Sie haben ein Aussageverweigerungsrecht. Nutzen Sie es! Andernfalls können Sie sich durch Ihre Aussage belasten, selten aber entlasten. Der bessere Weg ist es deshalb, erst einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht aufzusuchen. Dieser nimmt Akteneinsicht in die Ermittlungsakte und verfasst anschließend eine Stellungnahme. Die Kenntnis des bisherigen Ermittlungsergebnisses ist wichtige Voraussetzung für die richtige Taktik im Verfahren. Entlastende Argumente können auch nach Akteneinsicht noch vorgetragen werden.

Rechtsschutz-Versicherung

Sollten Sie eine Rechtsschutz-Versicherung haben, kann ich Sie ebenfalls gern vertreten. Ich arbeite mit allen Rechtsschutz-Versicherern zusammen. Wenn die Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, kann ich für Sie im Gerichtsverfahren Prozesskostenhilfe beantragen.

Empfehlung

Für weitere Fragen, insbesondere die Sie betreffenden Einzelfragen, stehe ich gern zur Verfügung. Rufen Sie an und stimmen Sie kurzfristig einen Termin mit mir ab. Ich bin gern bereit, Sie in Sachen Verkehrsrecht zu vertreten.

Für weitere Informationen zum Thema Verkehrsrecht & Unfallschaden Regulierung:

Kontaktieren Sie mich







    Contact Me